Wenn das Kind die Scheibe zertrümmert – eine Frage des Haftpflichtschutzes
Kinder sind unerfahren und können oft die Folgen ihres Handelns nicht überblicken. Schnell ist beim Spiele ein Malheur passiert, ein parkendes Auto oder eine Fensterscheibe wurde beschädigt. Der Geschädigte fordert in der Regel von den Eltern Schadenersatz, wer ist in der Haftpflicht und muss den Schaden ersetzen? Springt die Haftpflichtversicherung in einem solchen Fall ein, weil die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben?
Haftpflichtversicherung – wichtige Vorsorge
Die Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen, die jeder Erwachsene unbedingt abschließen sollte. Schnell kann jeder in die Situation kommen, einen großen Schaden zu verursachen, für dessen Ersatz man mit seinem gesamten Vermögen haftet. Das kann unter Umständen den finanziellen Ruin bedeuten, wenn man keine Versicherung für Haftpflicht abgeschlossen hat. Gründet der Versicherungsnehmer eine Familie, kann der Versicherungsschutz auf den Ehepartner und die Kinder erweitert werden. Kinder fügen beim Spielen schnell einem Nachbarn einen Schaden zu, der Fußball landet in der Fensterscheibe oder das Fahrrad fällt gegen ein Auto und hinterlässt tiefe Schrammen. In solchen Fällen übernimmt in der Regel die Versicherung den Ersatz des entstandenen Schadens.
Kinder sind nicht immer in der Haftpflicht
Häufig gibt es Streitigkeiten mit der Versicherung, wenn kleine Kinder einen Schaden verursachen. Ein Kind im Alter bis zu 7 Jahren gilt als deliktunfähig, weil es seine Handlungen noch nicht ausreichend steuern und deren Folgen nicht überblicken kann. Das bedeutet, dass es in diesem Fall rechtlich gesehen keinen Schuldigen gibt. Die Versicherung wird darum keinen Schadenersatz leisten, es sei denn, die Eltern weisen nach, dass sie ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben und dadurch “schuldig” geworden sind. Wer für solche Situationen vorsorgen will, ohne sich mit der Versicherung zu streiten, vereinbart bei Abschluss des Vertrages die Mitversicherung deliktunfähiger Kinder.
Nicht immer ist es nur eine zerbrochene Fensterscheibe, die der Nachbar ersetzt haben will. Richten die Kinder einen großen materiellen Schaden an oder kommen sogar Menschen durch die Schuld eines Kindes zu Schaden, würde das jede Familie finanziell ruinieren. Wie gut, wenn dann eine rechtzeitig abgeschlossene Haftpflichtversicherung den Schaden reguliert.
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