Okt 18, 2011
admin

Unfallrente aus privater Unfallversicherung muss versteuert werden

Am 05. Juli 2011 beschließt der Bundesfinanzhof in München in einem Urteil, dass die monatliche Unfallrente aus einer privaten Unfallversicherung versteuert werden muss.
In § 3 Absatz 1a des Einkommenssteuergesetzes gilt die gesetzliche Unfallrente als steuerfrei, jedoch wird dieses Gesetz bei zusätzlichem Abschluss einer privaten Unfallversicherung hinfällig.

Dem Urteil nach, ist die Rente in ihrer steuerlichen Höhe nach der Laufzeit berechnet und der entsprechende Ertragsanteil bemisst sich nach der Länge der gesamten Rentenzahlung.
Als Beispiel wird angegeben, dass bei einer Laufzeit von zehn Jahren im Rahmen der Unfallversicherung, der Ertragsanteil bei 12 Prozent liegt.

Das Urteil des Bundesfinanzhofes begründet sich damit, dass die Unfallrente bereits bei einem Behinderungsgrad ab 50 Prozent ausgezahlt werde und somit keine Steuerbefreiung in Frage käme. Somit entsteht also zwangsläufig ein Ertragsanteil, der auch versteuert werden muss.

Jährlich passieren bundesweit unzählige Unfälle, die nicht immer glimpflich ausgehen. Im Gegenteil, denn viele Unfälle führen sogar zu langfristigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Und wenn der Unfall dann noch in der Freizeit geschieht, dann kommt die gesetzliche Unfallversicherung nicht einmal zum Tragen, denn sie bietet nur Versicherungsschutz am Arbeitsplatz oder auf den Wegen zur Arbeit und nach Hause. Somit ist nicht nur für Berufstätige, sondern auch für Kinder, Jugendliche, Auszubildende, Hausfrauen, Selbständige und Senioren, der Abschluss einer privaten Unfallversicherung unverzichtbar.

Sowohl für die Betroffenen als auch für deren Familienangehörige bietet die private Unfallversicherung nach einem Unfall finanzielle Unterstützung. So übernimmt sie die Kosten, die durch Behandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen entstehen und zahlt bei bleibenden Schäden sogar eine Unfallrente. Bei Tod des Versicherungsnehmers übernimmt die Unfallversicherung je nach Leistungsumfang anfallende Kosten für die Hinterbliebenen, so zum Beispiel für eine Beerdigung.

In der Regel sind die Versicherungsbeiträge einer privaten Unfallversicherung sehr überschaubar und können durch die Wahl verschiedener Leistungen auf die eigenen Bedürfnisse angepasst werden. In Folge unzähliger Versicherungsgesellschaften auf dem Markt, ist ein entsprechender Versicherungsvergleich sinnvoll.
Dennoch dürfen die monatlichen Beiträge nicht entscheidend bei der Wahl der passenden Versicherung sein. Viel wichtiger ist es, dass die Leistungen der Versicherung die Existenz absichern bei langfristigen Schäden.

Während die gesetzliche Unfallversicherung den Nachteil hat, dass sie nicht in jedem Versicherungsfall zum Tragen kommt, hat die private Unfallversicherung nur Vorteile. Diese beziehen sich also auf die Leistungen, die mit der gesetzlichen Absicherung nicht abgedeckt werden.

Tritt der BU Fall wirklich häufig ein- ist die BU eine wichtige, qualitativ hochwertige Versicherung?

Diese Frage ist zunächst zu bejahen. Ca. 1,5 Millionen Menschen in Deutschland sind von der Verwendung der BU betroffen .In einem zweiten Schritt muss die Antwort relativiert werden getreu dem Motto“ drum prüfe, wer sich ewig bindet“, denn die Leistungsunterschiede sind erheblich.
Der Beginn der Leistungsunterschiede liegt schon Im Vertragsabschluss. Dort nämlich muss man sich der Beantwortung von Fragen zur Gesundheit unterziehen, die nach bestem Wissen korrekt zu beantworten sind. Allzu schnell kann sich eine Versicherung nämlich aus der Leistungsverpflichtung stehlen, stellt sich heraus, dass die Elementarfragen unrichtig oder unvollständig oder gar bewusst irrführend beantwortet wurden. Schließlich geht es für die Versicherung und den Versicherten um sehr viel Geld. Das heißt im Klartext, dass die Versicherung in solchen Fällen ein Kündigungsrecht hat.
Diese private Vorsorge vor Armut im Krankheitsfall ist wichtig, weil der Staat nur halbherzig in die Taschen greift. Er hat seit 2001 ein zweistufiges Modell eingeführt für Menschen, die am Tag weniger als 3 Stunden arbeiten können. Zunächst gibt es die Erwerbsminderungsrente. Im Prinzip klingt das ja nicht schlecht, aber im Klartext bedeutet es 38 % des letzten Netto Einkommens. Das bedeutet für Männer im Schnitt 800 €, für Frauen 700 €. Wer drei bis sechs Stunden arbeiten kann, erhält nur die halbe Erwerbsminderungsrente. Kommen derartige Leistungsempfänger im Laufe der Jahre ins Rentenalter, müssen sie mit Abschlägen bei der Rente rechnen.

Mehr: http://www.berufsunfaehigkeit-angebote.de/

Keine ähnlichen Artikel

Leave a comment

Finanzbegriffe