Die private Rechtsschutzversicherung
Im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung übernimmt die private Rechtsschutzversicherung alle anfallenden Kosten für Anwälte, Sachverständige, Zeugen und Gerichte und verhindert dadurch, dass der Betroffene infolge eines Rechtsstreits in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät. Außerdem steht sie dem Versicherten bereits im Vorfeld beratend zur Seite und häufig kann dadurch verhindert werden, dass Konflikte tatsächlich vor Gericht verhandelt werden müssen. Ohne eine private Rechtsschutzversicherung sind viele Betroffene nicht in der Lage, ihre Interessen vor Gericht wahrzunehmen.
Jedoch kann auch nicht jeder Versicherte mit seinem Anliegen sofort vor Gericht gehen. Grundsätzlich bekommt der Versicherte von der privaten Rechtsschutzversicherung Unterstützung wenn er sich vor Gericht verteidigen muss, aber auch wenn er selbst Klage erheben möchte. Muss sich der Versicherungsnehmer als Beklagter einem gerichtlichen Verfahren stellen, so werden auch alle Kosten übernommen, beispielsweise für den Anwalt, für das Gericht, für Zeugen oder für Sachverständige. Continue reading »
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