Die private Rechtsschutzversicherung
Im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung übernimmt die private Rechtsschutzversicherung alle anfallenden Kosten für Anwälte, Sachverständige, Zeugen und Gerichte und verhindert dadurch, dass der Betroffene infolge eines Rechtsstreits in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät. Außerdem steht sie dem Versicherten bereits im Vorfeld beratend zur Seite und häufig kann dadurch verhindert werden, dass Konflikte tatsächlich vor Gericht verhandelt werden müssen. Ohne eine private Rechtsschutzversicherung sind viele Betroffene nicht in der Lage, ihre Interessen vor Gericht wahrzunehmen.
Jedoch kann auch nicht jeder Versicherte mit seinem Anliegen sofort vor Gericht gehen. Grundsätzlich bekommt der Versicherte von der privaten Rechtsschutzversicherung Unterstützung wenn er sich vor Gericht verteidigen muss, aber auch wenn er selbst Klage erheben möchte. Muss sich der Versicherungsnehmer als Beklagter einem gerichtlichen Verfahren stellen, so werden auch alle Kosten übernommen, beispielsweise für den Anwalt, für das Gericht, für Zeugen oder für Sachverständige.
Sobald der Versicherte jedoch selbst eine Klage anstrebt, werden die Erfolgsaussichten des Verfahrens bereits im Vorfeld durch die private Rechtsschutzversicherung geprüft. Wenn eine fachgerechte Überprüfung eine Aussicht auf Erfolg verspricht, so wird auch die Freigabe erteilt und die Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung wird bestätigt.
Sollten die Experten jedoch zu dem Ergebnis kommen, dass eine beabsichtigte Klage geringe oder gar keine Aussichten auf Erfolg hat, so wird die Kostenübernahme abgelehnt. Der Versicherungsnehmer erhält somit vorab eine erfahrene Einschätzung eines Juristen über die tatsächlichen Chancen eines angestrebten Verfahrens.
Quelle: http://www.rechtsschutz-engel.de/arbeitsrechtsschutz/
Zahlt die Rechtsschutzversicherung auch die Prozesskosten, wenn man den Prozess gewinnt?
Viele Menschen schließen eine Rechtsschutzversicherung ab, um sich für die möglichen Kosten eines unerwarteten Gerichtsverfahrens abzusichern. Wird man nämlich zum Beispiel wegen Schadensersatz verklagt, egal ob zu Recht oder zu Unrecht, dann fallen in der Regel Kosten für einen Rechtsbeistand und den Prozess an. Andererseits fällt es ohne Anwalt schwer, sich gegen eine Klage zur Wehr zu setzen und den eigenen guten Leumund zu verteidigen. Ganz ohne die Unterstützung durch einen Juristen kommt man also auch nicht aus. Möglicherweise müssen auch noch Sachverständige herangezogen werden, sodass die Kosten für ein Verfahren schnell einen ansehnlichen Betrag erreichen können. Vielfach erfahren Beklagte und auch Kläger den Prozess aber auch als Stresserlebnis, das sie gerne wieder beenden. Wie gut, wenn man eine Rechtsschutzversicherung besitzt, die sich um die Regulierung der Kosten kümmert. So kann man nach dem Abschluss des Verfahrens entspannen und den Vorfall als erledigt ansehen. Wenn man den Prozess gewinnt, zahlt die Rechtsschutzversicherung jedoch nicht, in diesem Fall ist der Prozessgegner für den Ausgleich aller entstandenen Kosten zuständig. Die Rechtsschutzversicherung kann aber dabei helfen, diese Gelder zuverlässig einzutreiben, falls der Prozessgegner die Zahlung verzögert oder gar verweigert. Es ist also in jedem Falle nützlich, eine starke und ausreichende Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Egal ob man den Prozess am Ende gewinnt oder verliert, die Rechtsschutzversicherung hilft und ist die relativ geringen Beiträge wert.
Quelle: http://www.rechtsschutz-informer.de/
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