Jul 8, 2011
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Die beiden wichtigsten Versicherungen im öffentllichen Dienst

Wer im öffentlichen Dienst tätig ist, der hat eine persönliche Haftbarkeit gegenüber den Schäden, die er bei der Ausübung seines Amtes gegenüber anderen verursacht. Dieses können Personen- und Sachschäden sein, aber auch Vermögensschäden gehören hierzu.
Diese persönliche Haftbarkeit wird durch das Gesetz mit dem §839 im BGB geregelt und betrifft laut diesem nicht nur Beamte, sondern sämtliche Angestellte im öffentlichen Dienst. Hierzu zählen unter anderem auch Lehrer, Polizisten, Richter, Staatsanwälte, Bedienstete der Bundeswehr und Förster.

Für den Bediensteten ist es essentiell sich dagegen abzusichern, da die Ansprüche Dritter schnell die eigene Existenz bedrohen könnten. Die Diensthaftpflichtversicherung ist eine Form der Berufshaftplichtversicherung und schützt Staatsdiener vor unbezahlbaren Schadensanforderungen. Sie sollte nach Möglichkeit direkt mit dem Eintreten in den öffentlichen Dienst abgeschlossen werden.
Neben der Absicherung vor selbst verursachten Schäden aus dem Berufsleben ist es auch im öffentlichen Dienst unerlässlich, sich für den Fall der eigenen Berufsunfähigkeit abzusichern.

Grundsätzlich lässt sich schon die Aussage machen, dass Bedienstete im öffentlichen Dienst durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder besser gestellt sind als Arbeiter von privaten Unternehmen. Im Falle einer Berufsunfähigkeit greift bei ihnen die Versorgungsanstalt zur gesetzlichen Rentenversicherung , so dass der Rentenanspruch auf das Niveau von Beamten angehoben wird. Allerdings muss bedacht werden, dass diese Leistungen an die Höhe der gesetzlichen Ansprüche angelehnt sind. Das bedeutet, wenn es bei einer Berufsunfähigkeit nur zu einer gekürzten Erwerbsminderungsrente kommt, dann wird die Zusatzleistung der Versorgungsanstalt ebenfalls dementsprechend gekürzt.
Um auch in diesem Fall gut abgesichert zu sein, empfiehlt es sich auch bei Bediensteten im öffentlichen Dienst eine private Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abzuschließen.

Mit einer Diensthaftpflichtversicherung und einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sind Bedienstete im Ernstfall optimal abgesichert und können der Zukunft gelassen entgegen gehen.

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