Unfallrente aus privater Unfallversicherung muss versteuert werden
Am 05. Juli 2011 beschließt der Bundesfinanzhof in München in einem Urteil, dass die monatliche Unfallrente aus einer privaten Unfallversicherung versteuert werden muss.
In § 3 Absatz 1a des Einkommenssteuergesetzes gilt die gesetzliche Unfallrente als steuerfrei, jedoch wird dieses Gesetz bei zusätzlichem Abschluss einer privaten Unfallversicherung hinfällig.
Dem Urteil nach, ist die Rente in ihrer steuerlichen Höhe nach der Laufzeit berechnet und der entsprechende Ertragsanteil bemisst sich nach der Länge der gesamten Rentenzahlung.
Als Beispiel wird angegeben, dass bei einer Laufzeit von zehn Jahren im Rahmen der Unfallversicherung, der Ertragsanteil bei 12 Prozent liegt. Continue reading »
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